Trauung und Ehejubiläen
„Ja, ich will dich aus Gottes Hand annehmen. Ich will dich lieben und ehren, Freude und Leid mit dir teilen und dir die Treue halten in guten und bösen Tagen, bis der Tod uns scheidet.“
Viele Paare wünschen sich, ihre Heirat nicht nur durch zwei Unterschriften und anschließende Änderung der Steuerklasse zu bekunden. Sie möchten einander jenes feierliche Versprechen geben und Gottes Segen zugesprochen bekommen. Wenn Sie heiraten und einander das Jawort vor Gott geben möchten, sind Sie in unseren Kirchen herzlich willkommen.
Meistens wird der große Tag schon viele Monate vorher geplant. Setzen Sie sich auch rechtzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihres Gemeindebezirks in Verbindung, wenn Sie kirchlich heiraten möchten, um gemeinsam einen Termin zu finden und sich für ein Gespräch zu verabreden. In diesem Traugespräch planen Sie den Ablauf des Traugottesdienstes, sprechen über Ihre Wünsche und klären offene Fragen. Wir stellen dann auch den Kontakt zu der Küsterin her, mit der Sie alles besprechen, was die Benutzung und den Schmuck des Kirchraums betrifft.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die rechtmäßige standesamtliche Trauung. In der evangelischen Kirche ist es nicht ausgeschlossen, sich als Geschiedene ein zweites Mal kirchlich trauen zu lassen.
Wenn ein Ehepartner der katholischen Kirche angehört, kann das Paar evangelisch getraut werden. Der katholische Partner kann sich dafür an den für ihn zuständigen Priester wenden und sich eine Dispens erteilen lassen. Damit wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt.
Eine „ökumenische“ Trauung gibt es im strengen Sinn nicht. Wenn ein gemischt konfessionelles Paar in der evangelischen Kirche heiraten möchte, besteht die Möglichkeit, dass der katholische Priester sich beteiligt. Die Trauung findet nach evangelischem Ritus statt, wird zusammen mit beiden Geistlichen vorbereitet und von der katholischen Kirche anerkannt.
Auch für ein besonderes Ehejubiläum, z. B. die Silberne oder die Goldene Hochzeit, kann ein Paar sich kirchliches Geleit wünschen. In diesem Gottesdienst wird nicht das Jawort zum Eheversprechen wiederholt. Im Mittelpunkt stehen die Segnung und die Fürbitte für das Paar.